Feuerwehr Baden-Stadt
Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

Atemschutz

Aufgabenbereich:   Atem- und Körperschutz
Atemschutzwart:  LM Michael Juran
Atemschutz Gehilfe: Fritz Beichbuchner, Michael Nositzka, OFM Dominic Judt, OFM Julia Peter, FM Felix van de Castell, FM Matteo Jankowitsch, FM Luca Zoppoth

Die Atemschutzgeräte, Flaschen und Masken:
Das Atemschutzteam überprüft und wartet alle Atemschutzgeräte in der FF Baden-Stadt. Unsere Wehr hat 19 aktive Geräte, 3 Reserve-Geräte, 86 Atemschutzflaschen (200 bar und 300 bar), 64 Masken und 18 Totmannwarner.

Die Wartung:
Alle Geräte werden in regelmäßigen Abständen vom Atemschutzteam auf ihre Funktionstüchtigkeit, Sauberkeit und vor allem Dichtheit überprüft, da die Geräte im Einsatz unsere Atemschutzgeräteträger vor giftigen Brandgasen und Rauch schützen müssen und so das Leben jedes einzelnen Trägers davon abhängt.
Nach jedem Einsatz oder jeder Übung werden die verwendeten Flaschen wieder mit Atemluft gefüllt, alle gebrauchten Masken gewaschen, desinfiziert, getrocknet und verpackt. Die Geräte endkontrolliert und per EDV verwaltet.
Einmal im Jahr werden alle Geräte und der Kompressor durch das Bezirksatemschutzteam auf ihre Dichtheit überprüft und alle 6 Jahre müssen die Geräte sowie auch der Kompressor zum TÜV.
Kleinere Reparaturen an den Geräten, Flaschen oder Masken (O-Ringe ersetzen, Sichtscheiben tauschen, Maskenventile wechseln, etc…) können vom Atemschutzteam direkt in der hauseigenen, kleinen Atemschutzwerkstatt vorgenommen werden. Für größere Reparaturen müssen die Geräte zur Herstellerfirma gebracht werden.

Die Ausbildung:
Der Kompressor unterliegt strengen Kesselverordnungsrichtlinien und darf nur von befugtem Personal bedient werden. Aus diesem Grund wird das Füllpersonal einmal jährlich am Kompressor theoretisch und praktisch vom Atemschutzteam eingeschult.

Die aktiven Atemschutzgeräteträger werden vom Atemschutzteam regelmäßig theoretisch mittels Schulungen und praktisch mittels Übungen geschult und somit immer am neuesten Ausbildungsstand gehalten. Jeder aktive Atemschutzträger muss pro Jahr mindestens vier Übungen und eine Schulung absolvieren, um im darauffolgenden Jahr aktiven Atemschutzdienst versehen zu können.
Zusätzlich ist das Atemschutzteam gemeinsam mit dem Sanitätsdienst für die Einhaltung der 3-jährigen ärztlichen Untersuchungen der Atemschutzträger verantwortlich.

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