Feuerwehr Baden-Stadt
Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit

Vorbeugender Brandschutz

Die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau ist von der Gemeinde unter Beiziehung des Kommandanten der Feuerwehr bzw. eines von ihm namhaftgemachten und geeigneten Feuerwehrmitgliedes, sowie eines Rauchfangkehrermeisters als Sachverständigen vorzunehmen. Dies ist geregelt im § 20 NÖ Feuerwehrgesetz. Im Gegensatz zum Rauchfangkehrer als Sachverständiger hat der Feuerwehrkommandant eine beratende Funktion inne.

Die grundsätzlichen Brandschutzeinrichtungen sind die allgemein gesetzlichen Einrichtungen und Vorkehrungen, welche eine unverzügliche Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall ermöglichen und eine erfolgreiche Brandbekämpfung mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleisten.

Diese gesetzlichen Forderungen sind im:

Arbeitnehmerschutzgesetz (AschG),
Arbeitsstättenverordnung (AstV),
Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) und im
NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG) festgelegt.

Seit 1996 bietet die Feuerwehr Baden Stadt auch vermehrt im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes der Badener Bevölkerung Hilfe und Beratung an. EHBI Thomas Schartner und Kdt. Mag. Gerald Peter sind aktiv bemüht, Kontakt zu den vielen im öffentlichen Dienst stehenden Einrichtungen beginnend von Kindergärten, Schulen, Erziehungs-, Heil- und Kurstätten, Hotels und Herbergebetriebe, Freizeit- und Veranstaltungshäusern bis zum Congress Casino Baden in beratender aber auch schulischer Tätigkeit zu Verfügung zustehen.

Diese umfasst eine Hilfestellung für die zuständigen Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung einer Brandschutzordnung, Verhalten im Brandfalle, bei der Handhabung von Handfeuerlöschern, Organisation und Durchführung einer Evakuierung u.v.m..

Diese Kontaktaufnahmen seitens der Feuerwehr wird stets sehr gerne und immer öfter in Anspruch genommen, wodurch nunmehr bereits die jeweiligen Verantwortlichen mindestens einmal im Jahr mit uns in Kontakt treten, um zum Thema Vorbeugender Brandschutz eine Übung oder Schulung mit deren Mitarbeitern abzuhalten. Dies hat nicht nur den Vorteil für den Betrieb, deren gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, sondern es wird auch der Kontakt zur zuständigen Feuerwehr gepflegt, um im Ernstfall effizient und schadensminimierend den Einsatz durchführen zu können.

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